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BGH, 17.12.2013 - 2 StR 335/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 64 StGB; § 353 StPO
Mangelnde Feststellungen zur verminderten Schuldfähigkeit (Urteilsaufhebung; unzulässige Bezugnahme); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Feststellungen der Strafkammer zu den Voraussetzungen des § 21 StGB bzgl. Strafrahmenverschiebung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1; StGB § 64
Feststellungen der Strafkammer zu den Voraussetzungen des § 21 StGB bzgl. Strafrahmenverschiebung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 165
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.03.2017 - 5 StR 81/17
Umfang der Bindungswirkung nach Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch …
Daher bezieht sich die Aufhebung des Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen auch auf die Feststellungen und die Entscheidung des früheren Tatgerichts zur Frage einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters im Sinne von § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 1997 - 5 StR 24/97, NStZ-RR 1997, 237; vom 4. November 2008 - 3 StR 336/08, NStZ-RR 2009, 148 mwN; vom 17. Dezember 2013 5 - 2 StR 335/13, und vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 353 Rn. 20 mwN).